Planen Sie den Besuch eines Inhaftierten, beachten Sie bitte die nachstehenden Regelungen.
Nur dann ist ein reibungsloser Ablauf des Besuches gewährleistet.
Öffnungszeiten Privatbesucher:
nur nach vorheriger Terminabsprache
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 08:15 - 11:15 Uhr und von 12:00 - 16:15 Uhr
Mittwoch
von 13:00 - 20:30 Uhr
Samstag und Sonntag
keine Besuche
Öffnungszeiten Behördenbesucher und Rechtsanwälte:
ohne Terminabsprache
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 08:15 - 11:15 Uhr und von 12:00 - 16:15 Uhr
Mittwoch
von 13:00 - 16:15 Uhr
Samstag und Sonntag
keine Besuche
An Feiertagen finden keine Besuche statt; das Gleiche gilt am Heiligabend (24. Dezember), an Silvester (31.Dezember) und am Rosenmontag. Dafür findet am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember) Besuch statt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Merkblättern: