Planen Sie den Besuch eines Inhaftierten, beachten Sie bitte die nachstehenden Regelungen.
Nur dann ist ein reibungsloser Ablauf des Besuches gewährleistet.

Öffnungszeiten Privatbesucher:
nur nach vorheriger Terminabsprache

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 08:15 - 11:15 Uhr und von 12:00 - 16:15 Uhr

Mittwoch
von 13:00 - 20:30 Uhr

Samstag und Sonntag
keine Besuche

Öffnungszeiten Behördenbesucher und Rechtsanwälte:
ohne Terminabsprache

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 08:15 - 11:15 Uhr und von 12:00 - 16:15 Uhr

Mittwoch
von 13:00 - 16:15 Uhr

Samstag und Sonntag
keine Besuche

An Feiertagen finden keine Besuche statt; das Gleiche gilt am Heiligabend (24. Dezember), an  Silvester  (31.Dezember)  und am Rosenmontag. Dafür findet am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember) Besuch statt.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Merkblättern: