In der JVA Kleve werden Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache durch die Besucher mit der Besuchsabteilung  durchgeführt.

Tel. Nr. der Besuchsabteilung:  02821 770-120

Bei Untersuchungsgefangenen ist darüber hinaus die schriftliche Besuchserlaubnis (für Personen ab 16Jahren) des zuständigen Untersuchungsrichters oder Staatsanwaltes für jede besuchende Person erforderlich. Die Besuchsscheine werden grundsätzlich nur während der dortigen Bürozeiten erteilt.

StA Kleve, Tel. 02821 595 - 0

AG Kleve, Tel. 02821 87 - 0

AG Geldern, Tel. 02831 123 – 0

AG Wesel, Tel. 0281 144 - 0 

AG  Moers, Tel. 02841 1806 - 0

Auswärtige Besucher, die den Besuchsschein nicht an Werktagen persönlich bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht beantragen können, werden gebeten, die Besuchserlaubnis rechtzeitig schriftlich beim zuständigen Staatsanwalt oder Gericht zu beantragen. Es sind das  Aktenzeichens des Verfahrens, Namen des Gefangenen, Namen der Besucher sowie das Verwandtschaftsverhältnis anzugeben.

Die Besuchszeit für Untersuchungsgefangene beträgt 2 Stunden im Monat und wird in der Regel auf zwei Besuche aufgeteilt. Pro Besuchergruppe werden in der Regel höchstens 2 Erwachsene und 3 Kinder zugelassen.

Abweichungen hiervon sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Absprache mit der Besuchsabteilung möglich.

Die Besuchszeiten in der JVA Kleve sind:  

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Mittwochs
von 08:15 - 11:15 Uhr und von 12:00 - 16:15 Uhr von 13:00 - 20:30 Uhr

Wäsche für Untersuchungsgefangene kann ohne besondere Genehmigung nur bei den ersten beiden Besuchsterminen mitgebracht werden.  Andere Gegenstände dürfen nur mitgebracht werden, wenn dafür die erforderliche Erlaubnis vorliegt. Die Übergabe von Nahrungs- und Genussmitteln ist generell nicht gestattet.

Einzahlungen sind nur per Überweisung möglich - keine Blitzüberweisung!

Zahlstelle der Justizvollzugsanstalt Kleve

IBAN:      DE34370100500010695503
BIC:        PBNKDEFF                                    
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