Vereinbaren Sie einen Besuchstermin via eMail: besuch_kle@jva-kleve.nrw.de
Oder rufen Sie die Besuchsabteilung unter folgender Rufnummer an: 02821 770 120
Besuche bei Gefangenen werden nur unter nachfolgenden Voraussetzungen durchgeführt:
1. Es werden zu jedem Besuch zwei erwachsene Person sowie in der Regel 3 Kinder zugelassen. Sofern im Bedarfsfall eine andere Regelung erforderlich ist (mehr als 3 Kinder), sprechen Sie diese bitte im Vorfeld mit der Besuchsabteilung ab. Bei Kindern muss eine Begleitperson min. das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Das Besuchskontingent umfasst grundsätzlich 2 Besuche pro Monat. Zuzüglich Vater-Kind-Besuche mit 2Stunden im Monat. Der Gefangene kann sich zwischen Skype-Besuchen und konventionellen Besuchen entscheiden.
3. Verbotswidriges Verhalten führt zum sofortigen Abbruch des Besuchs. Gegen Besucher/innen kann ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.
Informationsvideo:
Die Aufrechterhaltung des Kontaktes zu inhaftierten Verwandten oder Freunden wirft oftmals viele Fragen auf. In diesem Bereich versuchen wir, Ihnen bei der Beantwortung der Fragen behilflich zu sein. Schauen Sie sich das nachstehende Video an. Auf den weiteren Seiten finden Sie Informationen über die Besuchszeiten, den Besuch mit Kindern, den Brief- und Paketverkehr sowie über die Möglichkeit der Überweisung von Geld an den Gefangenen.