Vereinbaren Sie einen Besuchstermin unter folgender Rufnummer: 02821 770 120

Besuche bei Gefangenen werden nur unter nachfolgenden Voraussetzungen durchgeführt:

1. Es werden zu jedem Besuch zwei erwachsene Person sowie in der Regel 3 Kinder zugelassen. Sofern im Bedarfsfall eine andere Regelung erforderlich ist (mehr als 3 Kinder), sprechen Sie diese bitte im Vorfeld mit der Besuchsabteilung ab. Bei Kindern muss eine Begleitperson min. das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Das Besuchskontingent umfasst grundsätzlich 2 Besuche pro Monat. Zuzüglich Vater-Kind-Besuche mit 2 Stunden im Monat. Der Gefangene kann sich zwischen Skype-Besuchen und konventionellen Besuchen entscheiden.

3. Verbotswidriges Verhalten führt zum sofortigen Abbruch des Besuchs. Gegen Besucher/innen kann ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.

Regelung zum Einkauf und Übergabe von Tabak, Süßigkeiten und Getränken während des Besuchsaufenthalt:

Beim Besuch können pro Standartbesuchsstunde (in der Regel zweimal im Monat) für den maximalen Gegenwert von zwei Päckchen Tabak, Tabak- und/oder Süßigkeiten aus den Automaten der Anstalt erworben und übergeben werden. Des Weiteren ist es möglich, bei jedem Besuch Getränke (max. ein Getränk pro Person) zu erwerben; diese sind in der Besuchsabteilung zu verzehren und dürfen nicht ins Hafthaus eingebracht werden.

Informationsvideo:

Die Aufrechterhaltung des Kontaktes zu inhaftierten Verwandten oder Freunden wirft oftmals viele Fragen auf. In diesem Bereich versuchen wir, Ihnen bei der Beantwortung der Fragen behilflich zu sein. Schauen Sie sich das nachstehende Video an. Auf den weiteren Seiten finden Sie Informationen über die Besuchszeiten, den Besuch mit Kindern, den Brief- und Paketverkehr sowie über die Möglichkeit der Überweisung von Geld an den Gefangenen.

Video
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Video: Kontakt zu Gefangenen