Der Bedeutung des Opferschutzes entsprechend enthält das Strafvollzugsgesetz NRW konkrete Vorgaben zur opferbezogenen Gestaltung des Vollzuges, etwa bei der Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen, dem Schutz von opferrelevanten Daten und der Erteilung von Auskünften an Opfer.

In der JVA Kleve steht den Opfern von Straftaten ein Ansprechpartner zur Verfügung, der die Opfer in geeigneter Form auf ihre Rechte, insbesondere Auskunftsansprüche,  hinweist und bei der Wahrnehmung dieser Rechte unterstützt.

Nach einem telefonischen/postalischen Erstkontakt können Ihre Anliegen grundsätzlich erst nach schriftlicher formloser Anstragstellung beabeitet werden.

Ansprechpartner für den Opferschutz
Bernhard Janssen
Tel.: 02821 770-170
E-Mail: opferschutz@jva-kleve.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm