Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und Ziele stehen den Justizvollzugsanstalten Mitarbeiter verschiedener Berufsgruppen zur Verfügung.
Deren Einsatz ist für den Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz NRW (StVollzG NRW) geregelt:
"Für jede Anstalt ist die erforderliche Anzahl von geeigneten und fachlich qualifizierten Bediensteten, insbesondere des medizinischen, pädagogischen, psychologischen und sozialen Dienstes, des Allgemeinen Vollzugsdienstes, des Verwaltungsdienstes, des Werkdienstes sowie der Seelsorge, vorzusehen. Die Bediensteten werden fortgebildet und erhalten Praxisberatung und -begleitung sowie Gelegenheit zur Supervision." (§ 96 Satz 2 StVollzG NRW).
Sie möchten mehr erfahren? Hier gibt es Informationen über die Verwaltung, den Allgemeinen Vollzugsdienst, den Werkdienst, die Fachdienste und den Krankenpflegedienst.