Die JVA Kleve bietet die Möglichkeit, Skype-Besuche durchzuführen. Dies stellt eine Möglichkeit der visuellen Kontaktaufnahme dar, insbesondere bei langen Anfahrtswegen der Besucher.
Ziel dieser Kommunikationsmöglichkeit ist es, förderungswürdige Kontakte des Gefangenen aufrechtzuhalten, zu stabilisieren und zu unterstützen.
A. Kreis der zur Skype-Bildtelefonie zugelassenen Angehörigen
a) Ehegattinnen / - gatten
b) Geschiedene Ehefrau / geschiedener Ehemann, soweit die Geschiedenen wieder eine eheähnliche Beziehung eingehen wollen
c) Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner in eheähnlicher Beziehung
d) Die Lebenspartnerin in eheähnlicher Beziehung
e) Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel
f) Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger, Schwägerinnen
g) Stiefeltern, Stiefgeschwister, Stiefkinder, Pflegeeltern und Pflegekinder, wenn Familienbeziehungen bestehen, die den Beziehungen zu den leiblichen Angehörigen entsprechen
h) Sonstige Personen, die in einer vergleichbaren, besonders förderungswürdigen und tragfähigen, sowie auf Dauer angelegten Beziehung zum Inhaftierten stehen.
i) Bei der Zulassung von Angehörigen, die Tatopfer des Gefangenen bei einer Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit oder gegen die freie Willensbestimmung (Gewalt - / Sexualstraftat) sind, bedarf die Zulassung der vorherigen Zustimmung durch die Abteilung Sicherheit und Ordnung.
B. Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren wird auf Antrag des Gefangenen für jeden einzelnen Angehörigen eingeleitet. Mit dem Antrag (Anlage 1) sind dem Gefangenen die Nutzungsbedingungen (Anlage 2) in zweifacher Ausfertigung (je eine für den Gefangenen und den Angehörigen) und die von dem Angehörigen auszufüllende Einverständniserklärung (Anlage 3) auszuhändigen.
Die Formulare sind im Hauslaufwerk unter „Vordrucke / Skype-Besuche“ abrufbar. Der Gefangene veranlasst die Übersendung der Nutzungsbedingungen und der Einverständniserklärung an seine Angehörigen auf eigene Kosten. Den Antrag reicht dieser bei der Besuchsabteilung ein.
Die Einverständniserklärung des jeweiligen Angehörigen ist unterschrieben zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren behördlichen Identitätsdokuments auf dem Postweg an die Besuchsabteilung zu übersenden. Alternativ können diese Dokumente auch über die E-mail der Besucherabteilung versendet werden:
Bei minderjährigen Angehörigen ist die Übersendung einer Kopie des gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren behördlichen Identitätsdokuments erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres erforderlich. Darüber hinaus ist bei minderjährigen Angehörigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beizufügen, sofern der Gefangene nicht erziehungsberechtigt ist (dies ist im Zweifel nachzuweisen). Bei Untersuchungsgefangenen muss eine behördliche Besuchserlaubnis vorliegen.
C. Durchführung
Jeder Gefangene kann monatlich 2 Skype-Besuche für die Dauer von je 60 Minuten Durchführen zzgl. eines eventuellen Vater-Kind-Besuchs. Technische Probleme oder Verzögerungen, die nicht offensichtlich der Anstalt zuzurechnen sind, gehen zu Lasten der Gefangenen. Kommt ein geplanter Besuch durch Verschulden des Gefangenen oder seiner Besuchspartner nicht zustande, wird der geplante Besuch auf das Kontingent des Gefangenen angerechnet. Die Terminierung erfolgt telefonisch zwischen der Besuchsabteilung und den genehmigten Angehörigen. Die zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten entsprechen den regulären Besuchszeiten der JVA Kleve.
Die Besuchsbediensteten stellen am Skype-Rechner die Internetverbindung her und melden sich mit den Einwahldaten für Skype an. Zu der vereinbarten Besuchszeit stellen diese eine Verbindung zu dem angegebenen Nutzerkonto her. Mit der Annahme des Gespräches seitens des Besuches beginnt der Skypebesuch. Der Besucher hält sein Ausweisdokument bei dem Skypebesuch bereit und zeigt es zu Beginn zur Identitätsvorstellung vor.
Die maximale Besucherzahl beträgt 2 Erwachsene und bis zu 3 Kindern.
Es werden keine Konferenzschaltungen gestattet, z.B. durch das Einladen weiterer Personen durch ein Mobiltelefon.
Gespräche sollen in einem ruhigen Raum stattfinden, bestenfalls an einem stationären PC. Gespräche dürfen nicht in öffentlichen Räumen oder Verkehrsmitteln stattfinden.
D. Dienstbesuche
Neben Privatbesuchen können auch Dienstbesuche via Skype stattfinden. Die Zulassung und Durchführung entspricht grundsätzlich den für private Skype Besuche geltenden Regelungen. Eine Überwachung des Besuches findet nicht statt. Die Legitimierung des Dienstbesuchs erfolgt mittels Dienstausweis der Behörde/Bestellungsurkunde in Verbindung mit dem Personalausweis oder bei eingetragenen Verteidigern der Rechtsanwaltsausweis. Die Koordination und Terminvergabe für Skype-Dienstbesuche obliegt der Innenpforte der JVA Kleve. Termine können unter 02821 770118 gemacht werden.
E. Verbindungsabbruch
Stellt das Verhalten der Angehörigen und / oder Gefangenen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt oder die Behandlung des Gefangenen dar, ist das Gespräch durch die Bediensteten sofort zu beenden.
F. Datenschutz
Durch die Herstellung einer Verbindung zum Instant Messaging Dienst Skype werden sowohl Sprach – als auch Bilddaten des Besuchers übertragen. Eine Speicherung der Daten erfolgt nicht. Für personenbezogene Daten, die bei der Überwachung bekannt werden, ist § 111 Abs. 3 StVollzG NRW maßgebend.
Die Besucher sind vor dem Besuch grundsätzlich über die Überwachung zu informieren.
Die Anstalt kann die Sicherheit der Datenübertragung nicht garantieren und kann für das Abfangen von Daten durch Dritte nicht haftbar gemacht werden.
G. Haftung
Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen aller Art im Besucherraum und an den technischen Vorrichtungen kann der Gefangene haftbar gemacht werden, wenn diese auf sein Verschulden zurückzuführen sind.