Liebe Besucherinnen und Besucher,
bitte nutzen Sie die umliegenden öffentlichen Parkmöglichkeiten, da die Behördenparkplätze ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Mitarbeitenden der Behörden sowie externen Behörden, wie beispielsweise der Polizei, vorbehalten sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
