Die steigenden Infektionszahlen durch das neuartige Coronavirus in Nordrhein-Westfalen  machen Vorsichtsmaßnahmen auch schon bei Verdachtsfällen erforderlich.
Anstalfremde Personen sind daher vor dem Betreten der Anstalt zu befragen,

- ob sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben und/oder

- ob sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten hatten.

Im Falle einer Bejahung einer dieser Fragen oder bei Verweigerung entsprechender Angaben ist anstaltsfremden Personen grundsätzlich der Zugang nicht zu gewähren.
Diese Maßnahmen sind erforderlich geworden, um Bediensteste und Inhaftierte vor einer Infektion zu schützen.

Die zur Infektionsgefährdung erhobenen Daten dienen der Einschätzung eines Infektionsrisikos und Prüfung von Gesundheitsgefahren. Diese Daten können in diesem Rahmen auch zur Erfüllung von Meldepflichten (vor allem nach dem Infektionsschutzgesetz) an die jeweils zuständige Stelle übermittelt werden.