Die JVA Kleve bietet die Möglichkeit, Skype-Besuche durchzuführen. Diese stellt eine Möglichkeit der visuellen Kontaktaufnahme dar.

Ziel dieser Kommunikationsmöglichkeit ist es, förderungswürdige Kontakte im sozialen Empfangsraum des Gefangenen aufrechtzuhalten, zu stabilisieren und zu unterstützen.

A. Kreis der zur Skype-Bildtelefonie zugelassenen Angehörigen
a) Ehegattinnen / - gatten
b) Geschiedene Ehefrau / geschiedener Ehemann, soweit die Geschiedenen wie-der eine eheähnliche Beziehung eingehen wollen
c) Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner in eheähnlicher Beziehung
d) Die Lebenspartnerin in eheähnlicher Beziehung
e) Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel
f) Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger, Schwägerinnen
g) Stiefeltern, Stiefgeschwister, Stiefkinder, Pflegeeltern und Pflegekinder, wenn Familienbeziehungen bestehen, die den Beziehungen zu den leiblichen Angehörigen entsprechen
h) Sonstige Personen, die in einer vergleichbaren, besonders förderungswürdigen und tragfähigen, sowie auf Dauer angelegten Beziehung zum Inhaftierten stehen. Ausgeschlossen sind in der Regel Angehörige, die Tatopfer des Gefangenen bei einer Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit oder freie Willensbestimmung (Gewalt - / Sexualstraftat) sind.

B. Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren wird auf Antrag der Angehörigen eingeleitet.
Die von dem Angehörigen auszufüllende Einverständniserklärung finden Sie hier.

Dieses Formular sowie eine Kopie des gültigen Personalausweises (pro Teilnehmer eine Ausfertigung) oder eines
vergleichbaren behördlichen Identitätsdokuments sind via eMail an foglende Adresse zu senden:

besuch_kle@jva-kleve.nrw.de

Bei minderjährigen Angehörigen ist die Übersendung einer Kopie des gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren behördlichen Identitätsdokuments erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres erforderlich. Darüber hinaus ist bei minderjährigen Angehörigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beizufügen, sofern der Gefangene nicht erziehungsberechtigt ist (dies ist im Zweifel nachzuweisen). Bei Untersuchungsgefangenen muss eine behördliche Besuchserlaubnis vorliegen.

C. Durchführung
Je einen Besuch werden maximal 5 Personen zugelassen. Jeder Gefangene kann monatlich 2 Skype-Besuche für die Dauer von je 60 Minuten durchführen, zzgl. des Vater-Kind-Besuchs. Technische Probleme oder Verzögerungen, die nicht offensichtlich der Anstalt zuzurechnen sind, gehen zu Lasten der Gefangenen. Kommt ein geplanter Besuch durch Verschulden des Gefangenen oder seiner Besuchspartner nicht zustande, wird der geplante Besuch auf das Kontingent des Gefangenen angerechnet. Die Terminierung erfolgt telefonisch zwischen der Besuchsabteilung und den genehmigten Angehörigen. Die zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten entsprechen den regulären Besuchszeiten der JVA Kleve.

D. Verbindungsabbruch
Stellt das Verhalten der Angehörigen und / oder Gefangenen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt oder die Behandlung des Gefangenen dar, ist das Gespräch durch die Bediensteten sofort zu beenden.