Für minderjährige Kinder stellt die Inhaftierung eines Elternteils eine besonders große Belastung dar. Auch die inhaftierten Elternteile stehen vor der schwierigen Aufgabe, während der Inhaftierung einen vertrauensvollen Kontakt zu dem Kind aufrechtzuerhalten bzw. aufzubauen. Aus diesem Grund werden in Nordrhein-Westfalen die familiären Kontakte - insbesondere zu minderjährigen Kindern - besonders gefördert.  Um den Bedürfnissen von Familien mit Kindern - auch während der Inhaftierung - besonders Rechnung tragen zu können, ist im Gesetz verankert, dass für minderjährige Kinder ein zusätzliches Besuchskontingent - über das Kontingent des Regelbesuches hinaus - besteht. Die Besuchsdauer dieser zusätzlichen Besuchszeiten mit Kindern beträgt in der JVA Kleve zwei Stunden im Monat. Dieser familiensensible Vollzug soll einen angemessenen Zeitrahmen für den Kontaktaufbau zur Verfügung stellen.

Der untenstehende Kurzfilm informiert auf kindgerechte Weise über den Ablauf von Besuchen in Justizvollzugsanstalten.

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Besuch mit Kindern 03:35 Der untenstehende Kurzfilm informiert auf kindgerechte Weise über den Ablauf von Besuchen in Justizvollzugsanstalten.